Geld

Mehr Geld für die Kommunen

CDU-Landtagsfraktion hat sich durchgesetzt

Nach schwierigen Verhandlungen im Rahmen der Haushaltsberatungen zwischen der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag und der rot-rot-grünen Minderheitskoalition haben wir erste Erfolge für unsere Kommunen erzielt. Neben höheren Zuweisungen für alle Kommunen im Eichsfeld profitieren Heilbad Heiligenstadt als Kurstadt und die Eichsfelder Erholungsorte Teistungen und Worbis im Rahmen des Kulturlastenausgleich und der Zuweisungen für Kur-und Erholungsorte zusätzlich.

Insgesamt haben wir als CDU-Fraktion 200 Millionen Euro mehr für die kommunale Familie durchgesetzt. Damit konnten wir das größte Finanzplus für die Thüringer Kommunen seit sechs Jahren erreichen und eines unserer zentralen Wahlversprechen erfüllen. Uns war wichtig, dass Bürgermeister und Landräte sowie Gemeinde- und Stadträte mit diesem „neuen Fairnessabkommen“ wieder mehr Spielraum zum Gestalten bekommen.

Folgende Ergebnisse konnten wir für die Thüringer Kommunen erreichen:

👉Sofortanpassung der Schlüsselzuweisungen: Bereits im Haushaltsjahr 2021 erfolgt eine regelgebundene Erhöhung der Schlüsselmasse in Höhe von 100 Millionen Euro.

👉Kommunale Finanzgarantie: Für 2021 wird eine Gewerbesteuerausfallzahlung in Höhe von 80 Millionen Euro mit Referenzjahr 2019 ohne Spitzabrechnung (nicht rückzahlbarer Ausgleich für entgangene Gewerbesteuerausfälle) erfolgen.

👉Darüber hinaus erhalten die Thüringer Kur- und Erholungsorte im Jahr 2021 zusätzliche Zuweisungen in Höhe von 10 Millionen Euro (5 Millionen Euro für die Kurorte und 5 Millionen Euro für die Erholungsorte).

👉Außerdem erfolgt eine zusätzliche Erhöhung beim Kulturlastenausgleich in Höhe von weiteren 10 Millionen Euro.

👉Um die Thüringer Kommunen langfristig finanziell besser auszustatten, haben wir das Thema Kommunaler Finanzausgleich im Frühjahr dieses Jahres angepackt. Nachdem unsere Fraktion seit mehreren Monaten auf eine Reform des Kommunalen Finanzausgleichs gedrängt hatte, wurde sich heute darauf verständigt, einen neuen Kommunalen Finanzausgleich ab dem Jahr 2022 verbindlich einzuführen.