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Neustart-Bonus für Sportvereine

Neustart-Bonus für Sportvereine im Landkreis Eichsfeld kommt


Der vom sportpolitischen Sprecher Dr. Thadäus König parlamentarisch initiierte und von der CDU-Landtagsfraktion in den Haushaltsverhandlungen durchgesetzte Neustart-Bonus für Sportvereine wird endlich von der Landesregierung ausgezahlt. Zwei Million Euro stehen thüringenweit für Sportvereine, die Mitglied im Landessportbund (LSB) sind, bereit. 189 Vereine im Landkreis Eichsfeld profitieren von der Förderung. „Mit dem Neustartbonus setzen wir einen finanziellen Impuls und honorieren sowohl die wertvolle Arbeit in den Vereinen im Landkreis Eichsfeld als auch das große Engagement vor Ort, insbesondere Kinder und Jugendliche wieder für den Vereinssport zu begeistern“, machten die Eichsfelder Abgeordnete Thadäus König und Christina Tasch anlässlich der jetzt in Kraft tretenden Förderrichtlinie deutlich.

„Wir verstehen die Mittel als eine Art Aktivierungsprämie, um nach der schweren Corona-Zeit jetzt die individuelle Vereinsentwicklung und die Mitgliedergewinnung im Landkreis Eichsfeld zu unterstützen“, erklärt König. Mit den bisherigen Hilfen seien Lücken gestopft worden. Nun ginge es darum, den Re-Start anzukurbeln. „Mit dem Bonus stärken wir die hiesige Vereinslandschaft. Ziel muss es sein, den coronabedingten Mitgliederschwund unserer Sportvereine längerfristig ausgleichen zu können“, so Christina Tasch. Im Landkreis Eichsfeld sind aktuell rund 21.400 Mitglieder in Sportvereinen organisiert. Auch hier war es im Zuge von Corona zu Mitgliederverlusten gekommen.

Ausgezahlt werden soll die Summe über den LSB gestaffelt anhand der Mitgliedsstärke des Vereins. Die Staffelung reicht von 15.000 Euro für große Vereine mit mehr als 2000 Mitgliedern in neun Stufen bis zu kleinen Vereinen bis 50 Mitglieder, die 200 Euro erhalten. Die Anträge müssen im Original bis zum 31. August 2022 beim Kreissportbund eingereicht werden. Als Förderung werden Ausgaben der Vereine für den Kinder- und Jugendsport, die Anschaffung von Sportgeräten und Materialien, den Trainings- und Wettkampfbetrieb, die Aufwandsentschädigung und Honorierung nebenberuflich tätiger Übungsleiter und Trainer sowie für die allgemeine Vereinsarbeit bis zum 31. Dezember 2022 erstattet. Die Zuwendung liegt bei maximal 80 Prozent der Gesamtkosten, der Eigenanteil beträgt daher 20 Prozent.