Vereinsleben

Vorschläge Eichsfelder Ehrenamtlicher für Ehrenamtsgesetz gefragt

König: GEMA-Gebühren für Vereine sollen entfallen

Die Eichsfelder CDU-Landtagsabgeordneten Thadäus König und Christina Tasch setzen sich mit einem ganzes Bündel von Maßnahmen für die Unterstützung und Stärkung ehrenamtlicher Arbeit ein. Ein entsprechender Gesetzesentwurf ihrer Fraktion, der einzigartig in ganz Deutschland ist, wurde in der vergangenen Woche erstmals im Thüringer Landtag beraten. Die praktischen Erfahrungen und Vorschläge der Eichsfelder Ehrenamtlichen sollen in diese Beratungen einfließen. Deshalb sind diese herzlich eingeladen, am digitalen Ehrenamtsforum der Landtagsfraktion teilzunehmen. Termin: 21. Februar 2024, 17:00 bis 19:00 Uhr. Anmeldung unter veranstaltung@cdu-landtag.de.

„Wir wollen die rund 40.000 Ehrenamtlichen im Landkreis Eichsfeld konkret unterstützen, denn ihre Arbeit ist essentiell für unser gesellschaftliches Miteinander.“ Viele Menschen, die ehrenamtlich aktiv sind, hätten das Gefühl, dass sie mehr und mehr belastet werden, dass ihnen mehr und mehr Kosten und Bürokratie auferlegt werden, sagten die Abgeordneten.

Mit einem 15 Millionen Euro schweren Landesprogramm sollen nun Ehrenamtliche und Vereine gefördert werden. Dafür soll die Thüringer Ehrenamtsstiftung entsprechende Förderprogramme auflegen. Dabei geht es unter anderem um Aus- und Weiterbildungsangebote, Entschädigungsleistungen bei Gesundheitsschäden oder die Nachwuchsgewinnung von Kindern und Jugendlichen. Zudem soll die Übernahme von GEMA-Gebühren für Vereine dauerhaft im Gesetz festgeschrieben und eine Härtefallregelung für Vereine in Not getroffen werden. Gerade die GEMA-Gebühren sind in letzter Zeit zu einer enormen Belastung für Vereine geworden.

Im Brand- und Katastrophenschutz wollen König und Tasch Verbesserungen für die Ehrenamtlichen im Landkreis Eichsfeld erreichen. Vorgesehen ist die Erhöhung der Jugendpauschale bei den Feuerwehren von 25 auf 100 Euro und die Auszahlung der Feuerwehrrente nicht nur monatlich und nicht erst nach 15 Jahren, sondern optional auch als Gesamtbetrag ab Rentenbeginn. Für langjährige Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren soll es Jubiläumsprämien geben – und erstmals auch für Ehrenamtler im Katastrophenschutz, der Bergwacht, der Wasserwacht und beim THW. „Es gibt kein effektiveres Mittel zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts im ländlichen Raum als das Ehrenamt. Wir wollen ein Zeichen setzen – nicht mit Sonntagsreden und leeren Versprechen, sondern mit konkreter Förderung“, sagte König abschließend.

Im Einzelnen sieht das CDU-Gesetz zudem die Förderung der Thüringer Ehrenamtsstiftung mit 3,5 Millionen Euro jährlich und höhere Zuführungen an den

Landessportbund und die Liga der Freien Wohlfahrtspflege aus Lottomitteln vor. Ehrenamtliche sollen sich in Fragen des Datenschutzes durch den

Landesdatenschutzbeauftragten beraten lassen können, Bußgelder für Ehrenamtliche bei Datenschutz-Verstößen abgeschafft werden. Zudem sieht der CDU-Vorstoß eine Änderung des Schulgesetzes vor, welche die Aufnahme ehrenamtlichen Engagements in Zeugnisse als besondere Würdigung und Vorteil bei Bewerbungen ermöglicht.

Weitere Informationen zum Thüringer Ehrenamtsgesetz finden Sie hier: https://cduth.de/ehrenamt